Fragen zum iPad während der schulischen Verwendung

Die Schülerinnen und Schüler werden weiterhin vorrangig mit einem Stift auf dem iPad oder einem Blatt Papier schreiben. Die Tastatur kann zur Textproduktion eingesetzt werden.

Es ist die Aufgabe der Schule, den Kindern und Jugendlichen den richtigen Umgang mit den iPads zu vermitteln. Unsere Schülerinnen und Schüler sollen nicht nur den technischen Umgang mit den Geräten beherrschen, sondern mit und über Medien lernen. In den Bereichen der Medienerziehung sind wir auf eine Erziehungspartnerschaft mit den Eltern angewiesen.

Da die Geräte von den Eltern gekauft wurden, müssen wir Sie bitten, sich direkt an den Händler zu wenden, bei dem Sie das Gerät oder Zubehör gekauft haben.

Handelt es sich bei dem defekten Gerät um ein Leihgerät des Sachaufwandsträgers, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schule auf (tablets@jakob-brucker-gymnasium.de).

Zur Überbrückung der Reparaturzeit können bei der Schule in geringer Anzahl iPads und digitale Stifte ausgeliehen werden.

Das Betriebssystem iOS und die von der Schule installierten Apps werden automatisch aktualisiert. Um das Netzwerk der Schule nicht zu belasten, sollen diese Updates zuhause im eigenen WLAN durchgeführt werden.

Für das iPad existieren keine verbreiteten Virenprogramme. Das hat Maßgeblich damit zu tun, wie die Software des iPads aufgebaut ist. Das iPad arbeitet nach dem Sandboxing-Prinzip. Jede App ist in sich geschlossen und kann nicht auf andere Teile des Betriebssystems zugreifen. Das macht ein Virenprogramm zum einen unnötig und zum anderen ist es technisch nicht nutzbar.

Das iPad muss vor der Inbetriebnahme in das schuleigene MDM (Mobile Device Management) aufgenommen sein. Falls das iPad bereits im MDM registriert ist, können Sie bei der Einrichtung die vorgegebenen Schritte auf dem iPad befolgen. Bei der Frage nach dem Schnellstart muss „Manuell konfigurieren“ ausgewählt werden. Anschließend muss eine Verbindung mit dem eigenen WLAN hergestellt werden. Alle Apps der Schule werden anschließend automatisch installiert.

Falls eine Versicherung bei ACS abgeschlossen wurde, kontaktieren Sie bitte den Händler (tabletklasse@acsgroup.de), um die weitere Schritte für einen Ersatz zu planen.

Die Unterrichtsunterlagen sollen nach Möglichkeit in einer Cloud (iCloud, OneDrive, BayernCloud) gespeichert werden. Damit stehen alle Dateien auch nach einem Gerätetausch sofort wieder komplett zur Verfügung.

Für Dateien aus Goodnotes existiert aktuell noch keine Möglichkeit für ein automatisches Update mit der iCloud. Hier müssen die Schülerinnen und Schüler manuell Updates erstellen. Bei anderen Clouds (OneDrive) können automatische Updates eingestellt werden.

Das iPad sollte immer mit biometrischen Daten (Touch ID & Code) geschützt werden. Die Eltern wissen auch immer den aktuellen Sperrcode.

Durch zu häufiges Eingeben des falschen Codes wird das iPad komplett zurückgesetzt werden, was zu einem Verlust aller nicht in einer Cloud gespeicherten Daten führt. Kontaktieren Sie umgehend die Schule (tablets@jakob-brucker-gymnasium.de). Vielleicht finden wir eine andere Lösung.

Für den Unterricht gilt der Grundsatz: „Mehr als 0 und 1 – mehr als ganz oder gar nicht“. Vielmehr sollen sich traditionelle Lernmittel wie Bücher und digitales Arbeiten ergänzen.

Eine Leitidee ist: Produzieren statt Konsumieren.

Wir wollen uns gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern von grundlegenden Funktionen zu komplexen Lernprodukten entwickeln.

Zu Beginn werden folgende Inhalte im Vordergrund stehen:

  • Grundlegende Bedienung des iPads
  • Arbeiten in Goodnotes
  • Kommunizieren, Arbeitsmaterial empfangen und abgeben
  • Kollaborativ (gemeinsam) arbeiten

Alle in Goodnotes erzeugten Dateien können als PDF exportiert und in einem eigenen Ordner gespeichert werden. Dadurch können die Unterlagen auch nach Ende des Schuljahres genutzt werden. Um Speicherplatz zu sparen, können die Goodnotes-Dateien anschließend gelöscht werden. Die Erfahrungen des Pilotversuchs werden zeigen, wie groß die Dateien werden.

Gegen Schuljahresende werden wir uns mit den Schülern nach einer geeigneten Lösung umsehen.

Am JBG wurde für die Schüler ein eigener Mebis-Kurs eingerichtet. Hierin sind alle wichtigen Hinweise und Anleitungen enthalten.

Das Ministerium arbeitet gerade an einer Vereinheitlichung des Lizenzmodells aller Verlage. Wir werden im Rahmen des Pilotversuchs untersuchen, ob digitale Hefte in allen Fächern sinnvoll sind. Zudem ist die Finanzierung für die Zukunft nicht sichergestellt, sodass es zu evtl. Mehrkosten für die Eltern kommen könnte. Wir arbeiten an einer Lösung, die unter Umständen noch etwas Zeit in Anspruch nimmt.

Falls die Schultaschen in der Pause im Klassenzimmer verbleiben, wird dieses abgeschlossen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, ein Schließfach am JBG anzumieten. Frau Sirch hilft hier gerne weiter.

Classroom ist ein pädagogisches Werkzeug für den Unterricht, dass nur funktioniert, solange die Geräte eine Bluetooth-Verbindung haben. Nach dem Unterricht gibt es keine Verbindung vom Lehrergeräte zu anderen iPads.
Lehrkräfte können im Unterricht
– den Bildschirm einzelner Schüler sehen.
– bestimmte Apps auf den iPads der Schüler öffnen oder verbieten.
– Materialien verteilen.
– iPads sperren.
Es können keine
– privaten Daten eingesehen werden.
– Bilder oder Datei gelöscht werden.
– Einstellung verändert werden.
– Nutzungszeiten einzelner Anwendungen gesehen werden.
– nach Abschluss des Unterrichts keine Daten gespeichert werden.

Durch eine einheitliche Ausstattung können Geräte optimal genutzt und Reibungsverluste vermindert werden. iPads bieten aus unserer Sicht die besten Voraussetzungen in Bezug auf Leistung, Kosten, Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, verfügbare Apps, zentrale Verwaltung, Akkulaufzeit und Verfügbarkeit.

Zudem ist die Infrastruktur der Schule bereits auf Apple-Geräte ausgerichtet: Apple-TV zur kabellosen Bildübertragung auf den Beamer und iPads als Lehrerdienstgeräte. Eine einheitliche Ausstattung ist für die pädagogische und didaktische Arbeit im Klassenzimmer zentral.

Da alle iPads im sogenannten MDM-System „Relution“ der Schule eingeschrieben sind, können diese für den Unterricht eingeschränkt werden. Den Schülerinnen und Schülern stehen dann nur die von der Lehrkraft freigegebenen Apps zur Verfügung.

Gelegentlich kann es passieren, dass iPads nach Unterrichtsende in diesem Modus hängen bleiben. Die Lehrkraft kann den Modus dann erneut starten und wieder beenden, was das Problem beheben sollte. Falls Ihr Kind erst nach Unterrichtende bemerken sollte, dass das iPad noch eingeschränkt ist, melden Sie oder Ihr Kind sich kurz bei Herrn Wohlgemuth, um diese Einschränkung zu beenden.

Fragen zur Verwaltung der iPads im MDM

iPads, die direkt über ACS eingekauft wurden, werden ohne Mehrkosten automatisch eingebunden.

Geräte, die bei einem anderen Händler gekauft wurden, müssen auf Werkseinstellung zurückgesetzt werden. Es darf keine Apple-ID-Anmeldung vorhanden sein. Die Geräte werden bei der Schule abgegeben und gegen eine Gebühr von 40 Euro (zuzüglich versichertem Versand) von der Firma „PC-Future“, die unser MDM-administriert, eingebunden.

Während der Unterrichtszeit können Lehrkräfte den Funktionsumfang des iPads einschränken (z.B. beschränken auf bestimmte Apps). Dadurch sollen Ablenkungen und Fremdbeschäftigung im Unterricht vermieden werden.

Nach dem Unterricht sind keine Einschränkungen aktiv, sodass Sie als Eltern entschieden können, wie die Geräte in der Freizeit genutzt werden. Allerdings benötigen die Schülerinnen und Schüler auch hier eine Führung. Über die Funktion „Bildschirmzeit“ lassen sich Apps und Betriebszeiten passgenau einschränken.

Gerne unterstützen wir die Eltern bei einsprechenden Elternabenden.

Unsere Partnerfirma „PC-Future“ verwaltet das MDM mit der Software „Relution“ im Auftrag der Schule. Von der Schule werden nur Vorname, Nachname und Gerätenummer übermittelt. Die Firma nutzt europäische Server und sichert die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere der DSGVR) zu.

Administratoren können

  • zentral gekaufte Apps auf alle Schulgeräte verteilen.
  • Einstellungen vornehmen (WLAN-Schlüssel verteilen).
  • ein gestohlenes oder verlorenes iPad in den Modus „Verloren“ setzen (Im Bildschirm erscheint eine spezifische Anzeige und die ungefähre Position des iPads wird übermittelt).
  • keine Inhalte (Dateien, Verläufe, ….) sehen oder auslesen.

Fragen zur möglichen Einschränkung der iPad-Nutzung durch die Eltern

Das iPad Ihres Kindes ist an Schultagen vormittags als Arbeitsgerät eingeschränkt, was bedeutet, dass nur für das schulische Arbeiten notwendige Apps zur Verfügung stehen.

Um Eltern und Kinder beim Arbeiten mit dem iPad zu unterstützen, können die iPads dauerhaft als Arbeitsgeräte eingeschränkt bleiben, so dass keine Apple-ID eingerichtet werden kann und somit auch keine Apps installiert werden können.

Falls wir das iPad dauerhaft als Arbeitsgerät einschränken sollen,  schreiben Sie eine E-Mail an: tablets@jakob-brucker-gymnasium.de 
 Wir nehmen das iPad Ihres Kindes dann in die dauerhafte Schulbeschränkung – damit ist die Einschränkung als Arbeitsgerät dauerhaft aktiv.

 

Es liegt in der Natur der Kinder, gesteckte Grenzen zu überwinden. Technische Sperren helfen dabei nur bedingt – wichtiger ist es, mit den Kindern im Gespräch zu bleiben und gemeinsam Regeln zu entwickeln. Nutzen Sie die Auswertungsmöglichkeiten der iPad-Nutzung über die Funktion Bildschirmzeit auf dem Gerät Ihres Kindes, um gemeinsam ins Gespräch zu kommen. Kinder brauchen Ihre Begleitung und Unterstützung, wenn sie sich im digitalen Raum bewegen. Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen von Elternabenden bei diesem Thema.

Dennoch können technische Lösung Ihre pädagogische Arbeit unterstützen. Wie erfahren Sie in den folgenden Fragen. 

Diese Möglichkeit eignet sich eigentlich nur für Eltern, die ein eigenes Apple-Gerät und eine eigene Apple-ID besitzen.

Falls Sie die Funktion Bildschirmzeit von Apple verwenden, um die Nutzung einzuschränken, achten Sie bitte darauf, dass Sie die Unterrichtszeiten nicht einschränken. Keine Angst, die Einschränkungen können immer wieder angepasst werden. Eine Anleitung zur Verwendung der Bildschirmzeit finden Sie hier: https://support.apple.com/de-de/HT201304

Falls Sie kein eigenes Apple-Gerät besitzen sollten, können Sie die Apple-ID auch mit dem iPad Ihres Kindes anlegen. Allerdings sollte das Kind mit seiner Apple-ID angemeldet sein, sobald Sie die Apple-ID eingerichtet haben.

Vorsicht: Die Sicherheitseinstellung des Kinder-Accounts verhindert, dass sich Ihr Kind vom iPad abmelden kann. Sie benötigen also ein weiteres Apple-Gerät, um die Apple-ID Ihres Kindes vom iPad abmelden zu können.

Hier finden Sie eine Anleitung zum Anlegen einer Apple-ID:  https://support.apple.com/de-de/HT204316

Ihr Kind kann auch ohne Apple-ID im Unterricht arbeiten. Alle Apps, die für den Unterricht notwendig sind, werden von der Schule bereitgestellt. Allerdings benötigt Ihr Kind eine Apple-ID, um Apps zu installieren, oder um die iCloud nutzen zu können.

Um das iPad Ihres Kindes über Bildschirmzeit einschränken zu können, ist es zwingend notwendig, dass Sie für Ihr Kind einen Kinderaccount über Ihre eigene Apple-ID einrichten. Wichtig ist, dass Sie das Geburtsdatum Ihres Kindes richtig angeben, da dieser Eintrag später nicht geändert werden kann. Eine Anleitung dazu finden Sie hier: https://support.apple.com/de-de/HT201084

Die einfachste Möglichkeit die Nutzung des Gerätes zu verwalten ist, wenn Sie das iPad von uns als Arbeitsgerät einschränken lassen. Anschließend können Sie die Relution Parent App verwenden, um App ein- und auszublenden.

Mit der Relution Parent App haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Apps auf dem iPad Ihres Kindes freizugeben oder zu sperren. Die App kann unabhängig vom Betriebssystem auf verschiedenen Endgeräten genutzt werden – egal ob iOS, Android oder Windows. Voraussetzung ist lediglich eine aktive Internetverbindung.

Ein großer Vorteil: Schulische Einschränkungen haben im Unterricht immer Vorrang vor elterlichen Einstellungen – so bleibt der Fokus während der Schulzeit gewahrt.

Bitte beachten Sie: Die Relution Parent App bietet aktuell noch keine umfangreichen Steuerungsmöglichkeiten wie z. B. die „Bildschirmzeit“-Funktion von Apple. Derzeit können nur Apps eingeschränkt werden, die von der Schule installiert wurdenoder die im schulischen Relution-Store zur Verfügung stehen.

Die wichtigsten Schritte zur Aktivierung finden Sie über den den Link: https://relution.io/insights/parent-app/.
Hier das Vorgehen im Überblick:

  1. Relution Parent App auf Ihrem Gerät (Smartphone oder Tablet) installieren und eigene E-Mail-Adresse aktivieren. Dadurch wird eine Freigabeanfrage im System ausgelöst. Evtl. ist die E-Mail zur Aktivierung im Spamordner gelandet.

  2. Eine E-Mail an tablets@jakob-brucker-gymnasium.de senden – Ihre Anfrage zur Nutzung muss von uns bestätigt werden.

Nach der Bestätigung durch das JBG können Sie über die App auf dem iPad installierte Apps freigeben oder sperren

Auf dem iPad Ihres Kindes ist die Relution Agent App installiert. Hier ist ein App-Store integriert, in dem man alle von der Schule freigegebenen Apps findet und installieren kann

Ab dem Schuljahr 2025/26 sind neu eingerichtete iPads dauerhaft als Arbeitsgeräte eingeschränkt. Damit kann keine AppleID angelegt werden und es können keine Apps installiert werden.

Falls Sie die Einschränkungen selbst verwalten möchten, ist das ebenfalls möglich. Bitte schreiben Sie in diesem Fall eine E-Mail an: tablets@jakob-brucker-gymnasium.de 
 Wir nehmen das iPad Ihres Kindes dann aus der dauerhaften Schulbeschränkung heraus – damit ist die Einschränkung nur am Vormittag aktiv.

Fragen zur finanziellen Förderung

Alle Geräte der an „Digitale Schule der Zukunft“ teilnehmenden Jahrgangsstufen 8, 9, 10 und 11 werden im Schuljahr 2025/26 mit einer Förderung des Freistaats Bayern in Höhe von voraussichtlich 350 € gefördert. Über die genaue Vorgehensweise werden Sie per Elternbrief informiert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Mindestkriterien, die im Elternbrief veröffentlich wurden, eingehalten werden und das Gerät nach Bekanntgabe des Förderzeitraums gekauft wurde.

Mindestkriterien:

  • iPad mit einer Bildschirmmindestgröße von 10“ (iPad 9., 10. oder 11. Gen., iPad Air, iPad Pro)
  • mindestens 64 GB Speicherplatz
  • ohne SIM-Karte (ohne Cellular)
  • kompatibler Eingabestift
  • kompatible Tastatur

Der Förderantrag muss innerhalb von neun Monaten nach dem Kauf gestellt werden.

Für Familien mit Unterstützungsbedarf stehen in einem gewissen Umfang Leihgeräte zur Verfügung. Diese Geräte sind so eingerichtet, dass die Schüler im Unterricht damit arbeiten können. Es können jedoch keine Apple-ID angelegt und damit auch keine Apps installiert werden. Die Verwendung der BayernCloud wird möglich sein. Falls Sie Bedarf für ein Leihgerät haben, schreiben Sie eine Nachricht an: tablets@jakob-brucker-gymnasium.de und wir besprechen die weiteren Schritte.

Eine weitere Förderung über SGB-II-Leistungen (Sonderbedarf gemäß §21 Abs. 6 SGB II) werden in der Regel nicht bewilligt.

Falls Sie Förderbedarf haben sollten, nehmen Sie bitte vor dem Kauf eines iPads unbedingt Kontakt mit der Schule auf: tablets@jakob-brucker-gymnasium.de

Sie besitzen bereits eine iPad, welches die Mindestkriterien erfüllt und das Kind im Unterricht verwenden soll. Das innerhalb des Förderzeitraums gekaufte Zubehör für dieses iPad ist dann förderfähig.

Bitte reichen Sie mit dem Förderantrag für das Zubehör auch die Rechnung des iPads ein, damit erkennbar ist, dass die Mindestkriterien erfüllt werden.

Die Förderung richtet sich nach dem tatsächlich bezahlten Betrag für das Zubehör. Pro Kind kann nur einmal eine Förderung in Anspruch genommen werden.

Fragen zum Kauf des iPads

  • iPad mit einer Bildschirmmindestgröße von 10“ (iPad 9., 10. oder 11. Gen., iPad Air, iPad Pro)
  • mindestens 64 GB Speicherplatz
  • ohne SIM-Karte (ohne Cellular)
  • kompatibler Eingabestift
  • kompatible Tastatur

Die Anschaffung einer Versicherung wird empfohlen. Um auf dem iPad ein ordentliches Schriftbild zu erlangen, kann die Anschaffung einer sogenannten paperlike-Folie sinnvoll sein.

Für schulische Zwecke ist ein iPad mit 64 GB ausreichend. Für eine intensive private Nutzung (z.B. Spiele, Fotos, Videos, Installation vieler Apps, Download von Filmen/Serien) kann es sinnvoll sein, das Gerät mit einem größeren Speicher zu wählen.

Das aktuelle iPad der 11. Generation ist für den Unterricht sehr gut geeignet. Apple behält sich vor, ältere Generation zu gegebener Zeit nicht mehr mit dem aktuellsten iOS-Betriebssystem auszustatten, allerdings sind selbst dann, die älteren Generationen weiter einsatzfähig. In der Regel können bestimmte Apps nicht mehr aktualisiert oder installiert werden. Den schulischen Ablauf sollte dies jedoch nicht einschränken.

Wenn das Gerät die Mindestanforderungen erfüllt, kann es gegen eine Gebühr von 40 Euro in die schulische Geräteverwaltung aufgenommen werden, siehe: „Wie lasse ich mein iPad in die schuleigene Geräteverwaltung MDM einbinden?“ Das iPad sollte dann am Sammeltermin abgegeben werden, um die Kosten für einen versicherten Versand zu sparen.

Seit diesem Jahr sind auch sogenannte Refurbished-Geräte förderfähig, wenn sie die Mindestkriterien erfüllen und bei einem gewerblichen Händler gekauft wurden, der eine einjährige Garantie gewährt. Lassen Sie sich vom Händler unbedingt garantieren, dass es keine bestehende DEP-Einschreibung gibt. Geräte, die z.B. von einer Firma in deren Organisation eingeschrieben wurden, können ausschließlich von dieser Firma ausgeschrieben werden. Ist das nicht der Fall, muss der Kauf rückabgewickelt werden und ein neues Geräte angeschafft werden. Von der Anschaffung von Refurbished-Geräten wird abgeraten.

iPads für den Unterricht werden über den Web-Shop unseres Partner ACS-Group gekauft. Für Eltern wird zum Schuljahresbeginn und zum Schuljahresende ein spezieller Shop für das JBG eingerichtet, der alle förderfähigen Geräte und Zubehör enthält. Die Geräte werden automatisch und kostenlos in unsere schuleigene Verwaltung eingebunden und an die Schule geliefert.

Falls Sie ein Gerät bei der ACS-Group (www.tabletklasse.de) außerhalb der speziellen Shops kaufen, informieren Sie uns bitte zusätzlich unter tablets@jakob-brucker-gymnasium.de über den Kauf. Geben Sie unbedingt den Schulnamen und die Klasse an.

Es können ausschließlich iPads in das schuleigene Verwaltung eingebunden werden, die bei der ACS-Group gekauft wurden. 

Alternativ können Sie auch ein iPad der Schule ausleihen, falls noch Leihgeräte vorhanden sind. Diese Geräte sind so eingerichtet, dass die Schüler im Unterricht damit arbeiten können. Es können jedoch keine Apple-ID angelegt und damit auch keine Apps installiert werden. Die Verwendung der BayernCloud wird möglich sein.

Die Schule strebt eine Vollausstattung aller beteiligten Klassen mit digitalen Endgeräten (iPads) an. Es gibt keinen Zwang, dass sich die Erziehungsberechtigten am Förderprogramm beteiligen. Die Förderung der Beschaffung eines mobilen Endgeräts bleibt ein Angebot. Nehmen Erziehungsberechtigte dieses Angebot nicht an, stellen die Schulen nach Möglichkeit mobile Endgeräte aus dem Leihgerätepool der Schule.

Ein Anspruch von Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten auf einen Unterricht ohne digitale Endgeräte besteht nicht. Es obliegt grundsätzlich der pädagogischen Freiheit im Rahmen des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags gemäß Art. 1 und 2 BayEUG zu entscheiden, welche Unterrichtsmethoden und -werkzeuge eingesetzt werden.

Die Mindestkosten bei einem Kauf über unseren Partner ACS betragen ca. 500 Euro (iPad 387 Euro, Stift 60 Euro, Tastaturhülle 60 Euro, empfohlene Versicherung 60 Euro). Die jährlichen Kosten für die Lizenz unseres schulischen MDM-Systems belaufen sich auf 22 Euro. Falls das Gerät nicht bei ACS gekauft wurde, müssen zusätzlich einmalig 40 Euro für die Einbindung in das MDM bezahlt werden.

Nein. Zubehör kann so wie das iPad bei einem Händler Ihrer Wahl gekauft werden.

Hinweis zu ACS: Im Shop finden Sie unter dem Reiter „Zubehör“ detailiertere Informationen zum Zubehör als im Bestellvorgang.

Fragen beim Übertritt während des Schuljahres in eine Klasse, die am Pilotversuch teilnimmt

Sie können im Shop unseres Partner ACS-Group (www.tabletklasse.de) jederzeit ein passendes Gerät erwerben. Wichtig ist, dass Sie darauf achten, dass die Mindestanforderungen (siehe: „Welche iPad-Ausstattung wird für den Unterricht benötigt?“) erfüllt sind. Geben Sie beim Kauf unbedingt das Jakob-Brucker-Gymnasium an, damit das Gerät kostenlos ins DEP für die schuleigene Verwaltung eingeschrieben werden kann. Bitte informieren Sie uns zusätzlich unter tablets@jakob-brucker-gymnasium.de über den Kauf.

Alternativ können Sie auch ein iPad der Schule für das restliche Schuljahr ausleihen, falls noch Leihgeräte vorhanden sind. Diese Geräte sind so eingerichtet, dass die Schüler im Unterricht damit arbeiten können. Es können jedoch keine Apple-ID angelegt und damit auch keine Apps installiert werden. Die Verwendung der BayernCloud wird möglich sein.

Grundsätzlich gelten auch für später gekaufte iPad die gleichen Förderkriterien. Beachten Sie dazu die Fragen zur finanziellen Förderung.

An wen kann ich mich mit weiteren Fragen wenden?

Bitte schreiben Sie eine Mail an tablets@jakob-brucker-gymnasium.de. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.